2018
„Was passiert mit mir, wenn ich wegen Unfall oder schwerer Krankheit nicht mehr selber entscheiden kann?“
Für diese Situation können Sie in gesunden Tagen ab dem 18. Lebensjahr vorsorgen. Sie können einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht übertragen, in Ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen. Damit kann eine evtl. nötige gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Persönliche Wünsche für medizinische Behandlungen können Sie in einer Patientenverfügung festlegen.
Im heutigen Jahr haben wir ein besonders wichtiges Thema im Angebot: “Patientenverfügung und Vorsogevollmacht”.
Die kompetente Referentin ist Josefa Siebler aus Steinfurt. Sie ist Theologin und Beraterin für Ethik im Gesundheitswesen.
Das wird eine interessante Infoverantstaltung, die für jeden Menschen ab dem 18 Lebensjahr eines Tages wichtig sein wird.
Da der Pfarrsaal nur eine begrenzte Bestuhlung hat, kommen sie bitte rechtzeitig.
Hier sind zwei wichtige Portale, wo man Formulare herunterladen kann:
Nachfolgend finden sie Veranstaltungen der vergangenen Jahre